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Worum geht es beim Gründercoaching Deutschland? Die meisten Gründer und jungen Unternehmen brauchen eine kompetente Beratung, damit das Unternehmen Erfolg hat. Bewährt hat sich das Coaching-Prinzip. Ein qualifizierter Unternehmensberater betreut und begleitet das junge Unternehmen. Das Coaching wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Das Gründercoaching Deutschland wird bundesweit angeboten.
Wer kann das Gründercoaching in Anspruch nehmen? Gründer und junge Unternehmen Die Gründung oder Übernahme darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Beratung vor der Gründung kann nicht gefördert werden.
Wie hoch ist der Zuschuss? Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
Insgesamt werden höchstens 6.000 Euro gefördert.
Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:
75 % in den neuen Bundesländern (außer "Phasing Out"-Regionen) 50 % in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (außer "Phasing Out"-Region Lüneburg) 75 % in den "Phasing Out"-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg Auf der Seite Beispiele finden Sie Musterrechnungen zur Förderhöhe. Für Ihre persönliche Planung können Sie mit Hilfe des Zuschussrechners individuelle Berechnungen zur möglichen Zuschusshöhe entsprechend Ihren Vorgaben durchführen.
Neu: Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit seit 1. Oktober 2008 als neuer Baustein im Gründercoaching Deutschland
Wer kann einen Zuschuss erhalten? Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) erhalten.
Diese besondere Förderung kann innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden.
Beratungen vor der Gründung können über dieses Programm nicht gefördert werden.
Wie hoch ist der Zuschuss? maximal 3.600 Euro
90 % des Beratungshonorars werden bundesweit als Zuschuss gezahlt. Das Netto-Gesamthonorar darf 4.000 Euro nicht überschreiten. Das maximal förderfähige Tageshonorar des Beraters beträgt 800 Euro (netto).
Wo kann der Antrag gestellt werden? Bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Wirtschaftsfördereinrichtung oder weiteren Institutionen, die als KfW-Regionalpartner benannt worden sind.
Suchen Sie einen qualifizierten Berater? Dann sind Sie hier genau richtig!
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